Die Begriffe „Schönheitschirurg“ bzw. „Arzt für Ästhetische Medizin“ sind nicht geschützt und können von jedem Arzt verwendet werden. Der Titel „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ zeigt hingegen eine solide chirurgische Ausbildung in diesem Bereich.
Sind ein „Schönheitschirurg“ und ein „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ dasselbe?
von Dr. med. Stephan Grzybowski, hanseatic-facelift